Winterdienstpflicht: Wohin mit dem Schnee?

Selten hat es in den vergangenen Jahren so viel Schnee gegeben, wie in diesen Tagen. 2020 lag nur an einem Tag für wenige Stunden die weiße Pracht. Mit dem Schneesturm der letzten Tage fragt sich nun sicher der ein oder andere: "Wohin mit dem Schnee?"
Um dies zu klären, reicht ein Blick in die Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig. Dort ist alles Wissenswertes zur Winterdienstpflicht zu finden. So sind die Fußwege auf einer Breite von mindestes 1,20 zu beräumen. Zudem bei Straßen, die nicht von der Stadt selbst beräumt werden, die Hälfte der Straße. Doch wo genau muss diese Schneemassen abgesetzt werden? Auch dazu gibt die Satzung Auskunft: Wer über einen Vorgarten verfügt, hat den Schnee zunächst in diesem abzusetzen. Ist kein Vorgarten vorhanden, kann der Schnee an der Fahrbahnkante angehäuft werden. Dabei sind ausreichend Durchgänge in den Schneewällen und aller fünf Meter schaufelbreite Durchgänge freizuhalten, die zur Tauwasseraufnahme dienen. Weiterführende Informationen gibt es in der Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig.
