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Brauchtumsmittel: Vertrag ist Vertrag

Aus der Ortschaftsratssitzung Böhlitz-Ehrenberg:



Auf der Tagesordnung der letzten Ortschaftsratssitzung vor der Som­merpause stand lediglich die Informationsvorlage zu den aktuellen Schülerzahlen sowie der Kapazitäten und Belegung der Horte, die von den Ortschafsräten zur Kenntnis genommen wurde. Anschließend verständigte sich der Ortschaftsrat auf die Termine der Sitzungen im Jahr 2027. Diese sind u. a. auf der Homepage des Ortschaftsrates unter www.or-be.de/sitzungstermine ersichtlich.


Unter Informationen teilte Ortsvorsteher Achtner mit, dass die Stadt­verwaltung beabsichtige, die Ampel an der Schönauer Straße vorzeitig abzubauen. Dazu gab es ein Vorabgespräch, bei dem der Ortschaftsrat sich gegen einen Abbau aussprach. Ohne konkrete Auswertungen des Verkehrsflusses gebe es keine fundierte Basis, die durch einen Stadtratsbeschluss erwirkte Aufstellung der Ampel abbauen zu lassen. Um den Verkehrsfluss auf der Merseburger Straße zu den Stoßzeiten – vor allem stadtauswärts – zu verbessern, schlug der Ortschaftsrat vor, die Ampelanlage intelligent zu machen. Die Gespräche dazu sind noch nicht abgeschlossen.


Hinsichtlich der Ausreichung von vertraglich zugesicherten Brauch­tumsmitteln folgte die Landesdirektion Sachsen den Widersprüchen aller 14 Ortschaftsräte. Die Stadtverwaltung vertrat die Meinung, dass die vertraglich in den Eingemeindungsverträgen zugesicherten Brauch­tumsmittel bei einem noch nicht bestätigten Haushalt unter Haus­haltvorbehalt stünden und nicht ausgezahlt werden. Hier stellte die Landesdirektion klar, dass diese Sichtweise falsch war und be­stätigte die durch den Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg herbei­geführten Änderungen in der Brauchtumsrichtlinie der Stadt. Somit stehen die Brauchtumsmittel in der vertraglich vereinbarten Höhe auch bei einem nicht bestätigten Haushalt den Ortschaftsräten zur Verfügung. Mittel, die diesen Betrag überschreiten, stehen darüber hinaus weiterhin unter Haushaltvorbehalt.


Für Böhlitz-Ehrenberg gelte das nach Ansicht der Stadtverwaltung allerdings nicht mehr, da der Eingemeindungsvertrag zum Ende des Jahres 2024 ausgelaufen sei, so die Verwaltung. Hier stellte Achtner klar, dass der Ortschaftsrat diesbezüglich eine andere Meinung vertrete. Die vertraglichen Vereinbarungen der Eingliederungs­ver­einbarung seien mit der Änderungsvereinbarung zur Ein­gliede­rungsvereinbarung zum Ende des Jahres 2024 ausgelaufen, in der Änderungsvereinbarung seien aber neue Punkte festgelegt, darunter die Weiterzahlung der Brauchtumsmittel, und jene Änderungs­ver­einbarung sei zeitlich nicht befristet. Auch hierzu läuft seit vergangenem Jahr eine Klarstellungsanfrage bei der Landes­direktion, deren Antwort noch aussteht.


Zum Abschluss wünschte Ortsvorsteher Denis Achtner allen Böhlitz-Ehrenbergerinnen und Böhlitz-Ehrenbergern eine schöne Sommerzeit. Die nächste Ortschaftsratssitzung findet am 20. August, um 18.30 Uhr im Soziokulturellen Zentrum »Große Eiche« statt.

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