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Lastbeschränkung & Doppelkurve

Aus der Ortschaftsratssitzung Burghausen:


Am 26. Mai tagte der Ortschaftsrat turnusmäßig. Das Projekt »Dorf­platz« Burghausen wird auf Grund der Finanzsituation der Stadt Leip­zig auf das Jahr 2029 verschoben. Das Projekt »Treffpunkt im Grünen« am Ende des Neuburghausener Weges ist umgesetzt und fertig gestellt.


Zahlreiche Bürgeranfragen gab es unter anderem zu den Fuß­wegen am Dorfplatz. Diverse Bau­firmen hinterlassen die Fuß­wege nach dem Verschließen der Schacht­arbeiten als Buckelpiste. Beschwerden seitens des Ort­schaftsrates sind an das Mobili­täts- und Tiefbauamt (MTA) ein­gereicht.


Auf unsere Anfrage zur 16 t-Beschränkung der Brücke Burg­hausener Str. erhielten wir folgen­de Antwort: »(...) Die Brücke wurde 1993 aufgrund angenommener unzureichender Tragfähigkeit durch das damalige Straßenbauamt last­beschränkt. Im Zuge der Einge­meindung wurden der Stadt Leipzig im Jahr 2000 die Bestandsunterlagen zum Bauwerk übergeben und diese geprüft. Im Ergebnis war eine Einstufung der Brücke in die höhere Brückenklasse 30/30 möglich und die Lastbeschränkung von 16 t war entsprechend mit verkehrsrechtlicher Anordnung wieder zu entfernen. Diese auf den Bestandsunterlagen beruhende Einstufung wurde auch durch eigene Prüfergebnisse bestätigt und hat noch heute Bestand. Insofern existieren derzeit keine rechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung einer 16 t-Lastbeschränkung der Brücke.« Der Voll­ständigkeit halber: Die Brücke über den Elster-Saale-Kanal in der Miltitzer Straße liegt nicht in städtischer Verantwortung, sondern ist in der Unterhaltungslast des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe. Gründe für eine Lastbeschränkung liegen hier ebenfalls nicht vor.

Zur verkehrsberuhigenden Maßnahme Schröderstr. vor der KiTa Burghausen erhielten wie folgende Antwort: »Die Schröderstraße ist bereits Bestandteil einer Tempo 30-Zone (...). Querungsprobleme, wie auf Hauptverkehrsstraßen, wo der Fahrzeugführer nicht an allen Stellen mit Fußgängern rechnen muss, sind daher in der Regel nicht zu erwarten. Somit sind zusätzliche Regelungen zur Verkehrssicherheit für einzelne Straßenabschnitte entbehrlich (...). Um einen verkehrs­beruhigten Bereich mit Zeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung aus­weisen zu können, müssen bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllt sein, die dem Fahrzeugführer verdeutlichen, dass in solchen Bereichen die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrverkehr eine unter­geordnete Bedeutung hat (...). Geeignet, die Aufenthaltsfunktion zu verdeutlichen, ist z. B. die Einordnung von Bäumen bzw. Pflanzbeeten, Sitzgruppen, Bänken oder anderer Gestaltungselemente auf der Fahrbahn. Wegen des dort geltenden Parkverbotes darf ein ver­kehrsberuhigter Bereich nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist. In der Schröderstraße ist die für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches erforderliche bauliche Gestaltung leider nicht vorhanden. Auch ist die überwiegende Aufenthaltsfunktion nicht gegeben (...). Die mangelnde Disziplin einzelner Verkehrsteilnehmer kann nicht mit weiteren Maßnahmen zur Verkehrsorganisation kompensiert werden. Das Ordnungsamt wird daher gebeten, auch weiterhin im Rahmen der personellen Möglichkeiten, Geschwindigkeitskontrollen sowie Kontrollen zur Ahndung von ordnungswidrigem Verhalten durchzuführen. Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass Kinder im Vorschulalter der Aufsichtspflicht von erwachsenen Begleitpersonen unterliegen (...).«


Zum Thema Doppelkurve Gundorfer Str./Burghausener Str. erhielten wir folgende Antwort: »Die Standorte für die zwei gewünschten Verkehrsspiegel, im Bereich der Doppelkurve Gundorfer Stra­ße/Burghausener Straße wurden im Rahmen einer Ortsbesichtigung durch Mitarbeiter des Mobilitäts- und Tiefbauamts geprüft. Ver­kehrsspiegel gehören nicht zu den Verkehrs­leiteinrichtungen laut StVO (...). Bei der Gundorfer Straße handelt es sich um eine Tempo-30-Strecke, bei der grundsätzlich niedrige Fahrgeschwindigkeiten vorausgesetzt werden. Der Bereich der Doppelkurve ist bereits mit dem Gefahrzeichen VZ 105-10 (Doppelkurve), beschildert (...). Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann (...). Für die im Bereich der Doppelkurve befindliche Grundstückszufahrt gilt, gemäß § 10 StVO, wer aus einem Grundstück auf die Fahrbahn einfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausge­schlossen ist, erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.


Der Grünschnitt im Bereich der Doppelkurve Gundorfer Stra­ße / Burghausener Straße wurde bereits durchgeführt, um die erforderlichen Sichtbeziehungen nochmals zu verbessern. Nach Rücksprache mit den Leipziger Verkehrsbetrieben wurde bestätigt, dass es bei der Befahrung der Doppelkurve Gundorfer Stra­ße/Burghausener Straße in südlicher Rich­tung zu leichten Sicht­beeinträchtigungen kommt. Daher wird im Bereich der Burghausener Straße für den Zeitraum, in dem dieser Streckenabschnitt als Um­leitungsstrecke genutzt wird, ein Verkehrs­spiegel aufgestellt. Ein weiterer Verkehrsspiegel in Höhe der Straße »Wiesenrain« wird, aus den oben genannten Hinweisen, abgelehnt.

Die aufgetretenen Straßenschäden werden im Rahmen der Straßen­unterhaltung beseitigt. Hierbei ist anzumerken, dass die Beseitigung je nach Priorität erfolgt. Solange die Bushaltestelle weiterhin benötigt wird, erfolgt die Schadensbeseitigung zunächst provisorisch. Dies wurde bereits im vergangenen Jahr entsprechend gehandhabt. Sollte die Bushaltestelle künftig nicht mehr benötigt werden bzw. die Umleitung entfallen, werden die Schäden nachhaltig beseitigt. Bis dahin erfolgt die bereits genannte provisorische Instandsetzung.«



Des Weiteren hat sich der Ortschaftsrat entschlossen, einen Aufruf für einen Subbotnik zu starten. Initiator ist unser Ortschaftsratsmitglied Torsten Olberg. Unser erster Subbotnik in Burghausen soll am 13. Juni zwischen 9.00 und 12.00 Uhr stattfinden. Treffpunkt ist die große Kreuzung vor dem Arthur-Heidrich-Platz. Um 9.00 Uhr beginnt die Aufteilung, bei großer Personenanzahl in Gruppen. Die Schnittabfälle sollen in zur Ver­fügung gestellte Säcke gefüllt werden und von der Stadt Leipzig abgeholt werden. Dabei entscheidet die Anzahl der Bürger, wie viel wir in dieser Zeit schaffen können. Als Prioritätenliste würde ich wie folgt vorschlagen: Spielplatz, Arthur-Heidrich-Platz, Dorfplatz und das Grün vor dem Gemeindeamt. Was wir schaffen werden, wird sich zeigen. Geplant ist den Rasen zu mähen, die Hecken in Form zu schnei­den und Wege herzurichten. Zukünftig sollen auch die Bereiche zugewachsener Gehwege wieder freigeschnitten werden. Dies kann auch in gemeinsamer nachbarschaftlicher Arbeit erfolgen. Unsere Gemeinde muss zu­sammenhalten und nur so können wir unser stark beschädigtes Ortsbild wieder aufwerten. Daher liebe Mitbürger – helfen Sie mit und freuen Sie sich auf das Erfolgsbier nach getaner Arbeit. Und mein Herz wird aufblühen, wenn es wie in Zeiten von vor 30 Jahren zu einem spontanen gemeinsamen Ausklang, vielleicht mit einer gegrillten Bratwurst, kommt. Nur als Gemeinschaft können wir unabhängig und in Einklang in einer ordentlichen Umgebung friedlich zusammenleben. Zur Freude aller.


Sie sind außerdem herzlich eingeladen, unserem WhatsApp-Kanal »Ortschaftsrat Burghausen« beizutreten. Dort informieren wir Sie gerne über Veranstaltungen und wichtige Mitteilungen den Ort betreffend. Scannen Sie mit ihrem Handy dazu einfach den QR-Code ein. Er bringt sie auf den WhatsApp-Kanal.

Markus Heidrich, Ortsvorsteher; Torsten Olberg, Ortschaftsrat

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